Wir prüfen, warten und dokumentieren Ihre Blitzschutz- und Erdungsanlage. Normkonform, zuverlässig und mit fast 20 Jahren Erfahrung.
Als Betreiber eines Gebäudes mit Blitzschutzanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen. Unterlassen Sie das, haften Sie persönlich.
Ohne regelmäßige Prüfung haften Sie als Betreiber persönlich bei Schäden durch Blitzschlag – auch strafrechtlich.
Versicherungen können im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn keine aktuelle Prüfdokumentation vorliegt.
Bei Verstößen gegen die Prüfpflicht drohen empfindliche Bußgelder und behördliche Auflagen bis hin zur Nutzungsuntersagung.
Blitzschutz ist ein System aus mehreren Komponenten, die zusammenwirken. Wir prüfen jede einzelne davon – für Ihre Sicherheit.
Fängt den Blitz am höchsten Punkt ab und leitet ihn sicher weiter.
Schützt das Gebäude von außen vor direktem Blitzeinschlag.
Mindestabstand zwischen Blitzschutz und Gebäudeinstallationen.
Leitet den Blitzstrom sicher vom Dach ins Erdreich.
Schützt elektrische Geräte vor Überspannungen durch Blitz.
Leitet den Blitzstrom sicher ins Erdreich ab.
Verbindet alle metallischen Teile für sicheren Spannungsausgleich.
Von der Sichtprüfung bis zum detaillierten Prüfbericht: Wir decken das gesamte Spektrum der Blitzschutzprüfung ab.
Regelmäßige normgerechte Prüfung Ihrer gesamten Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305.
Visuelle Kontrolle aller sichtbaren Komponenten auf Beschädigungen und Korrosion.
Präzise Messung des Erdungswiderstands zur Sicherstellung der Ableitfähigkeit.
Qualitätskontrolle während der Installation neuer Blitzschutzanlagen.
Prüfung der SPD-Ableiter zum Schutz Ihrer elektrischen Anlagen und Geräte.
Überprüfung aller Verbindungen für einen sicheren Spannungsausgleich im Gebäude.
Inspektion schwer zugänglicher Bereiche mit modernster Drohnentechnologie.
Detaillierte, normkonforme Dokumentation aller Prüfergebnisse und Maßnahmen.
Mit unserem Wartungsvertrag sind Sie dauerhaft auf der sicheren Seite. Wir kümmern uns um alles – Sie müssen sich um nichts sorgen.
Wir erinnern Sie rechtzeitig und planen die Prüfung ein.
Lückenlose Dokumentation für Behörden und Versicherungen.
Transparent und kalkulierbar – keine versteckten Gebühren.
Flexibel und ohne Risiko – fair für beide Seiten.
Blitzschutzanlagen müssen gemäß DIN EN 62305-3 regelmäßig geprüft werden. Die erste Prüfung erfolgt nach der Errichtung, danach in festgelegten Intervallen – abhängig von der Blitzschutzklasse und Gebäudenutzung.
Die Prüfintervalle betragen in der Regel 1 bis 4 Jahre, je nach Schutzklasse. Bei kritischen Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, explosionsgefährdete Bereiche) ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Eine Sichtprüfung wird alle 2 Jahre empfohlen.
Ohne regelmäßige Prüfung riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes, persönliche Haftung als Betreiber und behördliche Auflagen. Bei einem Schadensfall ohne gültige Prüfdokumentation kann Ihre Versicherung die Leistung verweigern.
Die Kosten hängen von der Größe der Anlage, der Gebäudeart und dem Prüfumfang ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
Ja, Photovoltaikanlagen erhöhen das Risiko und sollten unbedingt in das Blitzschutzkonzept integriert werden. Die DIN EN 62305 regelt die Anforderungen. Wir prüfen, ob Ihre PV-Anlage korrekt in den Blitzschutz eingebunden ist.
Ja, die regelmäßige Prüfung ist durch die DIN EN 62305, die Betriebssicherheitsverordnung und landesspezifische Bauordnungen vorgeschrieben. Als Betreiber sind Sie in der Pflicht, dies nachzuweisen.