Alles Wichtige rund um Blitzschutzprüfung, Wartung, gesetzliche Pflichten und Kosten.
Ja. Die regelmäßige Prüfung von Blitzschutzanlagen ist durch mehrere Regelwerke vorgeschrieben: die DIN EN 62305, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die jeweiligen Landesbauordnungen. Als Betreiber eines Gebäudes mit Blitzschutzanlage sind Sie verpflichtet, die Anlage in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen und dies zu dokumentieren.
Die erste Prüfung erfolgt nach der Errichtung der Anlage. Danach gelten feste Prüfintervalle, die von der Schutzklasse und der Gebäudenutzung abhängen. Zusätzlich sollte nach baulichen Veränderungen, nach einem bekannten Blitzeinschlag oder nach Änderungen an der elektrischen Installation eine außerordentliche Prüfung durchgeführt werden.
Die Prüfintervalle nach DIN EN 62305-3 sind abhängig von der Schutzklasse:
Schutzklasse I und II: Vollständige Prüfung alle 2 Jahre, Sichtprüfung jährlich.
Schutzklasse III und IV: Vollständige Prüfung alle 4 Jahre, Sichtprüfung alle 2 Jahre.
Kritische Bereiche (explosionsgefährdete Zonen, Krankenhäuser): Jährliche Prüfung vorgeschrieben.
Ohne regelmäßige Prüfung setzen Sie sich erheblichen Risiken aus:
Persönliche Haftung: Bei Schäden durch Blitzschlag haften Sie als Betreiber persönlich – zivilrechtlich und unter Umständen auch strafrechtlich.
Versicherungsschutz: Ihre Versicherung kann im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn keine aktuelle Prüfdokumentation vorliegt.
Behördliche Auflagen: Es drohen Bußgelder, Auflagen und im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung des Gebäudes.
Die Betreiberverantwortung beschreibt die gesetzliche Pflicht des Gebäudebetreibers, für den sicheren Zustand aller technischen Anlagen zu sorgen. Dazu gehört die regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Blitzschutzanlage. Der Betreiber muss die ordnungsgemäße Prüfung nachweisen können – durch qualifizierte Prüfberichte und lückenlose Dokumentation.
Eine vollständige Prüfung umfasst: Sichtprüfung aller Komponenten (Fangeinrichtung, Ableitung, Anschlüsse), Messung des Erdungswiderstands, Prüfung des Potentialausgleichs, Kontrolle des Überspannungsschutzes (SPD), Überprüfung der Trennungsabstände und die Erstellung eines detaillierten Prüfberichts mit Fotos und Messwerten.
Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität der Anlage ab. Eine typische Prüfung eines mittelgroßen Gewerbegebäudes dauert etwa einen halben bis einen ganzen Tag. Bei großen Industrieanlagen kann die Prüfung auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Der genaue Zeitrahmen wird im Vorfeld abgestimmt.
Die Kosten richten sich nach der Größe der Anlage, der Gebäudeart, der Zugänglichkeit und dem Prüfumfang. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie uns einfach mit den Eckdaten Ihres Gebäudes.
In der Regel erhalten Sie den vollständigen Prüfbericht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Prüfung. Der Bericht enthält alle Messwerte, Fotodokumentation, Bewertungen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen bei festgestellten Mängeln.
PV-Anlagen erhöhen das Risiko von Schäden durch Blitzeinschlag und Überspannungen erheblich. Auch wenn ein äußerer Blitzschutz nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, die PV-Anlage in ein Blitzschutzkonzept einzubinden. Ein Überspannungsschutz (SPD) ist in den meisten Fällen zwingend erforderlich.
Ein direkter oder indirekter Blitzeinschlag kann zu erheblichen Schäden führen: Zerstörung der Wechselrichter und Module, Brand durch Lichtbogen, Überspannung in der gesamten Hausinstallation und Totalausfall der Anlage. Ohne passenden Blitzschutz ist die Investition in die PV-Anlage gefährdet.
Ja, in den meisten Fällen muss die bestehende Blitzschutzanlage an die neue PV-Anlage angepasst werden. Die Trennungsabstände, die Fangeinrichtung und der Überspannungsschutz müssen überprüft und gegebenenfalls erweitert werden. Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob Ihre Anlage den aktuellen Anforderungen entspricht.
Mit einem Wartungsvertrag übernehmen wir die komplette Verwaltung Ihrer Prüftermine. Wir erinnern Sie rechtzeitig, koordinieren den Termin, führen die Prüfung durch und liefern den Prüfbericht. Sie müssen sich um nichts kümmern und sind dennoch immer auf der sicheren Seite.
Ja, unser Wartungsvertrag ist jederzeit kündbar – ohne Mindestlaufzeit und ohne versteckte Gebühren. Wir möchten Sie durch Qualität überzeugen, nicht durch Vertragsbindung.